???

Klassen für Schüler mit besonderem Förderbedarf

 

 

Die Beeinträchtigungen und Persönlichkeiten unserer Schüler mit besonderem Förderbedarf sind sehr unterschiedlich. Jedes dieser Kinder ist einzigartig, mit dem uneingeschränkten Anspruch auf individuelle Förderung im kognitiven, sensorischen, sozialen und emotionalen Bereich.

 

 

Voraussetzung dafür ist ein individueller Förderplan, der auf einer differenzierten Förderdiagnostik basiert und angemessene Förderangebote für das einzelne Kind bereit hält.

 

 

Das Lernen selbst erfolgt auf verschiedenen Entwicklungsstufen, die dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes entsprechen:

  • sinnlich-aufnehmend: passiv über die Sinne wahrnehmend
  • handelnd-personal-aktional: aktiv mit der Umwelt auseinandersetzend
  • darstellend-bildlich-symbolisch: in der Zweidimensionalität mit Bildern und Zeichen
  • begrifflich-abstrakt: lesend, schreibend und rechnend

 

 

Eingangsphase (1. - 2. Schuljahr)

 

 

Der Unterricht

 

In der Kleinklasse werden 5 bis 7 Schüler von einem Lehrerteam (2 Sonderschullehrer) unterrichtet.

Die rhythmische Durchgliederung und klare Strukturierung des Tagesablaufsist im Unterricht der Kleinklasse ein wichtiges Element.

Stabilisierende, sich wiederholende Fixpunkte (Morgenkreis, Pausenlied,...) und Arbeitssequenzen wechseln einander ab und ermöglichen dem Kind sich im Tagesablauf zu orientieren.

Das Kind fühlt "ich weiß bescheid" und entwickelt auf dieser Basis Schritt für Schritt mehr Selbstständigkeit bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben.

 

 

Beim Morgenkreis werden der Stundenplan und das jeweilige

Tagesvorhaben besprochen...

 

 

In der schulischen Eingangsphase steht die Förderung in lebensbedeutsamen Handlungsfeldern im Vordergrund:

 

  • „Basale Stimulation“ zur Förderung der Wahrnehmung:
    • Ganzkörpermassagen
    • Trockenbäder in verschiedenen Materialien wie Bällchen oder Kastanien (=somatische Förderung)
    • Spüren von Klängen und Vibrationen mittels großer Klangkörper oder mit Hilfe von Orff- Instrumenten (akusto-vibratorische Förderung)
    • Gezielte optische Reize imLichterzimmer (visuelle Stimulation)dienen der Sinnesschulung und der besseren Aufnahme sensorischer Eindrücke.

 

  • Werkunterricht: Sammeln von Erfahrungen mit unterschiedlichen Materialien (Kleisterfarbe, Wolle, Stoffe, Rieselmaterialien,... )Um die Neugierde der Schüler zu wecken werden sämtliche Werkmaterialien spielerisch entdeckt. Die Materialien werden gemeinsam bearbeitet und dabei "Handlungsmöglichkeiten" erfahren bzw. erlernt. (z. B. beim Malen, Knüllen, Formen, Schneiden,...)
  • Hauswirtschaft: Kennenlernen von und Hantieren mit Lebensmitteln, gemeinsamer Verzehr selbst gemachter Speisen
  • Sachunterricht und Kulturtechniken: Darüber hinaus erlernen jene Schüler, deren Entwicklungsstand es zulässt, mit Hilfe verschiedener Anschauungsmittel die Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) und erarbeiten diverse Sachthemen.

 

 

 

Kernphase (3. - 7. Schuljahr)

 

 

Weitere Erschließung der Umwelt durch für Kinder bedeutsame Sachthemen: Feste im Jahresablauf, Themen aus Natur und Umwelt,...

  • Lesen lernen: über Bilderlesen, ganzheitliches Lesen, Buchstabieren
  • Schreiben: Graphomotorische Übungen, Schreibvorübungen
  • Rechnen: Mengenbegriffe erweitern, über abzählendes Rechnen werden einfache praktische mathematische Fähigkeiten erworben
  • Werkunterricht: Bearbeitungstechniken für Holz, Ton, Papier, Peddigrohr und Textilien,etc.
  • Hauswirtschaft:  Vertiefende Erfahrungen im Umgang mit Lebensmitteln bei der Zubereitung einfacher Speisen

 

 

  • Musikalisch – rhythmische Erziehung: Freude an Klängen und Bewegung, Lieder werden  musizierend und singend erarbeitet

 

 

Übergangsphase (8. Schuljahr bis zum Schulaustritt)

 

 

Die Übergangsphase bildet den Abschluss der schulischen Ausbildung.

Mit dem Ziel den Schülern den Übertritt in die "Arbeitswelt" zu erleichtern, werden erste Erfahrungen in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen ermöglicht. ("Schnuppertage!")

 

 

Auch besteht die Möglichkeit des freiwilligen Weiterbesuchs der Schule über die (neunjährige) Schulpflicht hinaus.

 

 

 (letztes Schuljahr = jenes Jahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird)